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Arbeitgeberrecht
Wohlwollendes Zeugnis ja, aber keine Schönfärberei
Arbeitszeugnisse sollten wohlwollend formuliert sein. Gleichzeitig gilt aber die Wahrheitspflicht. Ein Gerichtsurteil macht deutlich, dass Arbeitgeber keine geschönten Spitzenbewertungen vergeben müssen.

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Krankenhauspharmazie

Unsere Serie über einen vielseitigen und wichtigen Bereich der Pharmazie, der weit über die Arzneimittelversorgung im Krankenhaus hinausgeht.
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PTA – PKA (m/w/d) ab sofort in Voll- oder Teilzeit
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Identitätsbestimmung von Ausgangsstoffen – Tipps für die Durchführung
Online, 27. Oktober, Dienstag, 20.00 - 21.30
Identitätsbestimmung von Ausgangsstoffen – Tipps für die Durchführung
Online, 27. Oktober, Dienstag, 20.00 - 21.30
Identitätsbestimmung von Ausgangsstoffen – Tipps für die Durchführung
Online, 27. Oktober, Dienstag, 20.00 - 21.30
Update – Das rote Auge in Fallbeispielen
Online, 2. November, Montag, 19.30 - 20.30

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