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Prozess: Patienten wollen Cannabis selbst anbauen

 

Fünf chronisch kranke Patienten wollen die Droge Cannabis zu Hause zu Therapiezwecken anbauen und klagen gegen ein Behördenverbot vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Alle fünf Patienten haben die Erlaubnis, Cannabis-Blüten aus der Apotheke zu erwerben und zu konsumieren. Der regelmäßige Kauf dieser Medizinalblüten sei aber unerschwinglich, sagte der Anwalt eines Klägers zu Prozessbeginn in Köln. Die Kosten von monatlich 800 bis 1000 Euro übernehme die Krankenkasse nicht. Der Kläger verdiene netto 1500 Euro. Und eine Therapie-Alternative gebe es nicht, wie die behandelnden Ärzte bescheinigten.

 

Der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser sagte, der Staat dürfe chronisch Kranken den Cannabis-Zugang nicht generell verbieten, wenn dies das einzige Mittel sei, das ihre Schmerzen lindere und wenn es keine Behandlungsalternative gebe. Die Frage streife grundsätzlich die auch politisch emotional geführte Debatte um eine Legalisierung bestimmter Drogen. In engen Grenzen könne nur in Ausnahmefällen eine Erlaubnis zur Eigenherstellung erteilt werden. Eine solche Genehmigung gab es bisher in Deutschland laut Gerichtssprecher noch nicht.

 

Vertreter des beklagten Bonner Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das die Anbau-Anträge abgelehnt hatte, sprachen von großen Risiken. Dass den Patienten Cannabis helfe, stehe außer Frage. Deshalb sei ihnen Erwerb und Konsum der Droge erlaubt worden. Es gehe aber nun um die Eigenproduktion großer Mengen von Betäubungsmitteln. Es sei möglich, dass sich die Kläger ein qualitativ fragwürdiges Arzneimittel herstellten. Unerwünschte Nebenwirkungen könnten auftreten. Eigenanbau sei zudem nicht mit internationalem Recht vereinbar.

 

Zwei Männer leiden unter Multipler Sklerose, zwei unter chronischen Schmerzen und ein weiterer Kläger unter anderem unter ADHS. Alle haben eine lange Therapie hinter sich, nur Cannabis hilft ihnen. In den fünf Fällen will das Gericht am 22. Juli seine Entscheidung verkünden. Bisher hätten rund 270 Menschen in Deutschland eine Genehmigung für den Erwerb erhalten.

 

Laut der Bonner Behörde müsste in einem der fünf verhandelten Fälle der Kläger rund 25 Hanfpflanzen gleichzeitig anbauen, um seinen Monats-Bedarf von 100 Gramm Cannabis-Blüten zu decken. Seine gelagerte Menge sei dann größer als der Bestand in einer Apotheke. Die Pflanzen wolle er im Schlafzimmer seiner Zwei-Zimmer-Wohnung züchten, das aber mit einem Türschloss nur unzureichend vor Diebstahl gesichert sei. Für jede Pflanze müsse der Mann einen Wehrschutzschrank anschaffen. Die strikten Vorgaben für einen gewerblichen Anbau müssten auch hier angewendet werden. Für den Eigenanbau sei aber bisher noch keine Erlaubnis erteilt worden, ergänzte Gerichtssprecher Raphael Murmann-Suchan.

 

Cannabis gilt als die am häufigsten konsumierte illegale Droge. Zugleich wird Cannabis-Inhaltsstoffen schmerzlindernde und krampflösende Wirkung zugeschrieben. Der Anbau der Droge sei zwar verboten, erläuterte der Sprecher. Allerdings habe das Oberverwaltungsgericht in Münster erst im Juni entschieden, dass der Anbau zur Selbsttherapie im Einzelfall zulässig sei. Die Entscheidung darüber liege aber weiter bei der zuständigen Behörde. Und das ist das BfArM in Bonn.

 

08.07.2014 l dpa

Foto: Fotolia/Julyuela

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