EuGH: Cannabis-Ersatz kein Arzneimittel |
Kräutermischungen, die als Cannabis-Ersatz konsumiert werden, sind keine Arzneimittel. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute entschieden. Demnach muss ein Medikament «der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich sein». Die Kräutermischungen dienten hingegen lediglich dazu, einen Rauschzustand hervorzurufen und seien zudem gesundheitsschädlich, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
Mit ihrem Urteil bezogen die Richter Stellung zu einem Verfahren vor dem deutschen Bundesgerichtshof. Dieser muss in zwei Fällen entscheiden, ob der Verkauf synthetischer Cannabinoide mit Blick auf das Arzneimittelgesetz unter Strafe gestellt werden kann. Zwei Männer waren in der jeweiligen Vorinstanz wegen des Verkaufs bedenklicher Arzneimittel zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Einer von ihnen hatte in seinem Laden «Alles rund um Hanf» kleine Tüten mit Kräutern verkauft, denen synthetische Cannabinoide beigefügt waren, und die Mischungen als Raumerfrischer tituliert. Der andere hatte ähnliche Substanzen über einen Onlineshop vertrieben.
Die fraglichen Stoffe waren zum Zeitpunkt der Tat nicht über das Betäubungsmittelgesetz geregelt. Die Gerichte hatten die Männer daher unter Bezug auf das Arzneimittelgesetz verurteilt. Die beiden Angeklagten hatten daraufhin beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt, der sich wiederum an den EuGH gewandet hatte. Die Luxemburger Richter betonten in ihrer Entscheidung nun, die fraglichen Mischungen würden nicht zu therapeutischen, sondern ausschließlich zu Entspannungszwecken konsumiert. Mit Blick auf das Ziel, die Gesundheit der Bürger auf möglichst hohem Niveau zu sichern, «können solche Stoffe nicht als Arzneimittel eingestuft werden». Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Vertrieb entsprechender Kräutermischungen damit unter Umständen gar nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden könne, so der EuGH. (sch)
10.07.2014 l PZ
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