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Politik & Wirtschaft

 
Anpassung nur bei Fertigarzneimitteln
Neues Fixum ist fix, alter Rezepturzuschlag auch
Anders als bei Fertigarzneimitteln wird der Zuschlag für Rezepturen nicht erhöht, sondern bleibt bei 8,35 Euro. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verweist auf Sparzwänge und grundsätzlich getrennte Vorschriften in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).
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